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Allgemeine Geschäftsbedingungen / Beförderungsvertrag für Paragleiter Tandemflüge mit – „Happy 2 Fly“

Allgemeines
Der Einzelunternehmer Florian Peintner bietet unter dem Namen „Happy 2 Fly“ (Luftfahrtunternehmen) Paragleiter Tandemflüge an. Grundsätzlich führt der genannte Einzelunternehmer die Flüge auch selbst durch und tritt somit als Veranstalter und Vertragspartner auf. Flüge die zwar über „Happy 2 Fly“ gebucht, aber nicht durch Herrn Peintner F. durchgeführt werden können, werden durch selbständige Tandempiloten übernommen. In diesem Fall sind diese Tandempiloten Veranstalter und Vertragspartner des Fluggastes. Als Veranstalter und Vertragspartner gilt der Pilot (Unternehmer) am Flugticket. Dieses Flugticket muss vor dem Tandemflug verpflichtend ausgefüllt werden. Durch das Ausfüllen/Unterschreiben des Flugtickets wird ein Beförderungsvertrag zwischen dem Pilot und dem Passagier abgeschlossen. Das Flugticket gilt gleichzeitig als Rechnung und auch als Bestätigung für alle nachstehenden Vertragsleistungen (Versicherung etc.).

Allgemeine Bestimmungen und Bedingungen
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht – insbesondere auf die luftfahrtgesetzlichen Bestimmungen und alle sonstigen Dienstleistungen die „Happy 2 Fly“ erbringt.
Vor Antritt des Fluges hat der Passagier (bei Kindern eine erziehungsberechtigte bzw. eine erwachsene Begleitperson) den Beförderungsvertrag durchzulesen und mit seiner Unterschrift zur Kenntnis zu nehmen bzw. zu bestätigen.
Durch das Absenden der Anmeldung / Bestellung, durch das Begleichen des Rechnungsbetrages, durch die mündliche Erteilung des Beförderungsauftrages, durch das Einlösen bzw. Ausfüllen und Unterschreiben des Flugtickets werden die festgelegten AGB und Vertragsbedingungen anerkannt.
„Happy 2 Fly“ verpflichtet sich, die in der Anmeldung oder im Flugticket namentlich genannte Person im Tandem Paragleiter als Passagier zu befördern, vorausgesetzt die Flugtauglichkeit des Passagiers ist vorhanden.

Versicherung – Haftungsbeschränkung
Um alle Ansprüche des Passagiers nach den Haftungsbestimmungen des österreichischen Luftfahrtgesetzes zu decken, wurde vom Einzelunternehmer Peintner F. eine Luftfahrt- und Passagierhaftpflichtversicherung für Gleitschirm Tandemflüge bei der Versicherungsagentur für Flugsport „AIR+MORE OG“ (R+V Allgemeine Versicherung AG) abgeschlossen.
Eine Haftung des Tandempiloten ist nur dann gegeben, wenn der Schaden durch eine Handlung oder Unterlassung eintritt, die durch den Piloten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Für die Mitnahme von fragilen bzw. leicht zu beschädigenden oder zerbrechlichen Gegenständen (z.B: Brillen, Mobiltelefon, Kamera etc.) haftet der Fluggast selbst und jegliche Haftung für etwaige Beschädigung oder Verlust ist ausgeschlossen.
Alle Gegenstände sind so zu verstauen bzw. zu befestigen, dass ein Verlust während des Fluges unmöglich ist und eine Gefährdung von Mensch, Tier und Gut ausgeschlossen werden kann. Die Mitnahme von explosions- oder brandgefährdenden Gegenständen ist untersagt.
Für sämtliche Schäden/Unfälle, die auf dem Weg zum Startplatz und vom Landeplatz eintreten wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
Der Ausschluss oder die Beschränkung der Haftung gelten sinngemäß auch zu Gunsten der Angestellten, selbständigen Tandempiloten bzw. Bevollmächtigten des Piloten von „Happy 2 Fly“.

Gesundheitszustand des Passagiers
An Paragleiter Tandemflügen dürfen grundsätzlich nur gesunde Personen teilnehmen! Nachstehende Erkrankungen bzw. Zustände sind Ausschließungsgründe:
– Herz- Kreislauferkrankungen
– Mittelohrerkrankungen
– Schwangerschaft
– Alkohol- bzw. Drogenkonsum
– Einfluss von Medikamenten
– Physische Einschränkungen im Bewegungsapparat
– alle sonstigen Erkrankungen und Gebrechen, die die Flugtauglichkeit beeinträchtigen.

Jeder Passagier ist von sich aus verpflichtet auf eine mögliche Fluguntauglichkeit hinzuweisen. Bei Unklarheit über seine fliegerische Tauglichkeit besteht die Verpflichtung des Passagiers, sich diese Tauglichkeit ärztlich bestätigen zu lassen. Bei Unterlassung erlischt jede Haftung seitens des Unternehmers (Piloten). Jeder Tandempilot hat das Recht bei Bedenken hinsichtlich der Flugtauglichkeit Personen jederzeit den Transport zu verweigern.

Ausrüstung
Der Passagier verpflichtet sich den jeweiligen Witterungsverhältnissen angepasste Bekleidung und Schuhwerk zu tragen. Dabei wird auf einen entsprechenden Wind- und Kälteschutz (Handschuhe) und auch festes knöchelhohes Schuhwerk besonders hingewiesen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass es zu einer Verschmutzung kommen kann, es können jedoch keine Ansprüche daraus abgeleitet werden.
Durch den Veranstalter werden die Flugausrüstung und (bei Bedarf) der Helm bereitgestellt.

Termine und Durchführung des Fluges / Sicherheit
Der Termin des Fluges kann auf Wunsch reserviert werden, der allerdings als unverbindliche Buchung gehandhabt wird und nur einen Vorrang gegenüber weiteren Buchungen einräumt. Aufgrund der Wetterabhängigkeit des Paragleitens können fixe Terminzusagen maximal 3 Tage vor dem Flugtag gemacht werden. Der Flugtermin wird kurzfristig mit dem Piloten von „Happy 2 Fly“ abgestimmt und in Abhängigkeit von geeigneten Wind- und Wetterbedingungen vereinbart.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es trotz fest vereinbarter Termine aufgrund der Witterungs- bzw. Windverhältnisse am Fluggebiet zu Verschiebungen bzw. Stornierungen kommen kann. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Beförderung oder Ersatz irgendwelcher Aufwendungen. „Happy 2 Fly“ ist sehr bemüht rechtzeitig Informationen über die Durchführbarkeit des Fluges zu geben.

Wetterbedingte Absagen bedürfen keiner objektiven Nachweise, es genügt der subjektive Eindruck des verantwortlichen Piloten.

Der Passagier verpflichtet sich den Tandemflug abzusagen, wenn keine theoretische Einweisung durch den Pilot erfolgt oder der Passagier diese Einweisung insgesamt bzw nur teilweise nicht verstanden hat.

Die Flugroute und der vorgesehene Landeplatz können aus Sicherheits- und sonstigen wichtigen Gründen jederzeit und ohne Anspruch auf jeglichen Schadensersatz geändert werden.

Die Flugdauer ist abhängig von den Wetterbedingungen und Windverhältnissen am Flugtag. Es kann somit keine fixe Flugdauer garantiert werden.

Der Passagier ist verpflichtet beim Start und der Landung, sowie während des Fluges den Anweisungen des Piloten unbedingt Folge zu leisten. Dies dient seiner eigenen Sicherheit.

Im Besonderen kann das Nichtbefolgen der theoretischen Einweisung und der Anweisungen während Start, Flug und Landung zu einer Gefährdung von Passagier und Piloten führen. Bei Nichtbefolgen von Anweisungen des Piloten kann dieser den Passagier vom Flugbetrieb bei „Happy 2 Fly“ ausschließen.

Zahlungsbedingungen
Bei Buchung eines Tandemfluges ist der Flugpreis (exkl. Liftticket) unmittelbar nach Durchführung des Fluges in bar beim Piloten zu bezahlen.

Widerrufsrecht/Stornokosten
Der Fluggast kann jederzeit vom vereinbarten Veranstaltungstermin per Mail an info@happy2fly.at oder per Telefon +436765282230 zurücktreten. Rücktritte bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Flugtermin sind kostenfrei. Für Rücktritte innerhalb der 24 Stundenfrist betragen die Stornokosten 100%.

Nutzungsrecht von Bild- und Filmmaterial
Der Fluggast stimmt ausdrücklich einer Verwendung von Fotos und Filmaufnahmen, die durch den Piloten von „Happy 2 Fly“ vom Start, Flug und Landung angefertigten Fotos und Filmaufnahmen, zu Werbezwecken etc. zu.

Risikobelehrung
Das Unternehmen Happy 2 Fly weist darauf hin, dass es beim Paragleiten auch bei größter Sorgfalt und optimalem Flugverlauf, ein Unfall mit erheblichen Verletzungsfolgen (z.B. Verstauchungen, Bänderrisse, Knochenbrüche, Halswirbelsäulenprellungen, Wirbelsäulenverletzungen, Gehirnerschütterungen, im Extremfall Tod, etc.) nicht ausgeschlossen werden kann. Erhöhtes Risiko besteht beim Start und der Landung durch Stolpern, durch zu frühes hinsetzen in das Passagiergutezeug bzw. Fehlverhalten des Passagiers, unrichtiges Aufkommen, Auftreten oder Stürzen. Der Pilot ist bemüht dieses Risiko so gering wie möglich zu halten. Der Passagier ist daher verpflichtet, beim Start, während des Fluges und der Landung den Anweisungen des Piloten unbedingt zu befolgen.

Schlussbestimmungen
Für alle Streitigkeiten aus diesem Beförderungsvertrag gilt ausschließlich Österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das zuständige Bezirksgericht Reutte bzw. Landesgericht Innsbruck.

Kein Angestellter oder Bevollmächtigter des Piloten ist berechtigt, Bestimmungen dieses Vertrags zu ergänzen, abzuändern oder aufzuheben.

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit in allen übrigen Punkten unberührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die den unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht.